Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Verkaufsbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen uns,der Phoenix International Publications Germany GmbH (im Folgenden auch: „PIP“), Heimhuder Str. 81, 20148 Hamburg und unseren Kunden in Bezug auf die Lieferung von Waren von PIP an die Kunden (im Folgenden: „Warenlieferungen“). Die Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Allen Warenlieferungen von PIP liegen ausschließlich diese Verkaufsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Anwendung schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos Warenlieferungen ausführen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2.1 Soweit wir nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmen, sind unsere Angebote über Warenlieferungen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich abgegeben wurden oder sie eine ausdrückliche Annahmefrist enthalten, wobei wir uns die endgültige Entscheidung über einen Vertragsschluss vorbehalten.

2.2 Verträge über Warenlieferungen zwischen dem Kunden und uns kommen durch Bestellung des Kunden und daran anschließende Annahmebestätigung seitens PIP oder Warenauslieferungen an den Kunden zustande. Die Annahmebestätigung erfolgt schriftlich an die vom Kunden angegebene Anschrift oder durch E-Mail innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Unser Schweigen auf Angebote oder Bestellungen des Kunden gilt als Ablehnung.

2.3 Gemäß der erweiterten Hinweispflicht nach §15 Novelle VerpackG weisen wir als Hersteller und/oder in der Lieferkette nachfolgender Vertreiber nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf unsere unentgeltliche Rücknahmepflicht hin.

3.1 Sofern sich aus unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder separaten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, sind unsere Abgabepreise an den Kunden EUR Nettopreise und gelten „ab Lager“ einschließlich Verpackung, jedoch zuzüglich Versandkosten unter Beachtung der Versandanweisungen des Kunden und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.2 Die in unserem Katalog angegebenen Preise sind grundsätzlich preisgebundene Ladenverkaufspreise inklusive Umsatzsteuer; empfohlene Ladenverkaufspreise ohne Preisbindung sind gesondert gekennzeichnet. Maßgebend sind jeweils die Preise des zuletzt erschienenen Kataloges.

3.3 Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn (1) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (2) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und (3) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich zwischen uns und dem Kunden vereinbart wird, werden alle Warenlieferungen von PIP auf Kosten und Risiko des Kunden an den mit dem Kunden vereinbarten Auslieferungsort versendet; die Gefahr geht mit Absendung der Ware am Lagerstandort von PIP auf den Kunden über, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung liegt. Liefertermine und -zeiten sind so lange für uns unverbindlich, wie sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns als verbindlich bestätigt worden sind. Lieferfristen, -termine oder –zeiträume beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

4.2 Befinden wir uns in Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, pauschalierten Schadensersatz für die verspätete Lieferung in Höhe von 0,5 % des für die bestellten Waren bestimmten Kaufpreises für jede Kalenderwoche zu verlangen, um die sich die Lieferung der Waren verzögert. Der Nachweis eines höheren Schadens und gesetzlichen Ansprüchen des Kunden (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Uns bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Kunden überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden im Falle des Lieferverzuges nur gestattet, nachdem der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Warenlieferung gesetzt hat und die Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 0,5 % pro Kalenderwoche, beginnend mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Epidemie, Pandemie, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.

4.4 Sofern uns Ereignisse nach Ziffer 4.3 die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine bzw. –zeiträume um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.1 Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, 30 Tage nach Rechnungseingang und Lieferung der Ware fällig. Bei Bezahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Der Mindestbestellwert (Netto-Fakturwert) beträgt Euro 500,00. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, können wir auch diesen geltend machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Zahlungsansprüche gegen den Kunden im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen vor („Vorbehaltsware“). Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und PIP hierüber schriftlich informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern, soweit dies dem ordentlichen Geschäftsgang entspricht. Für diesen Fall tritt der Kunde jedoch bereits jetzt sicherungshalber alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des in Rechnung gestellten Betrages einschließlich Umsatzsteuer an PIP ab. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis von PIP, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PIP ordnungsgemäß nachkommt.

6.3 Jegliche Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für PIP als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne PIP zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt PIP Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für den Verkäufer verwahren.

6.4 PIP verpflichtet sich, die Sicherheiten gemäß den Ziffern 6.1 bis 6.3 freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7.1 PIP übernimmt gegenüber dem Kunden vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffer 7.2 und 7.3 für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung an den Kunden die Mängelhaftung dafür, dass die Waren frei von Sachmängeln sind. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

7.2 Der Kunde hat die an ihn gelieferten Waren gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und bei der Wareneingangsprüfung feststellbare offenkundige Mängel unverzüglich gegenüber PIP zu rügen. Ist ein Sachmangel bei der Wareneingangsprüfung nicht feststellbar und wird dieser nachträglich festgestellt (versteckter Sachmangel), so ist dieser unverzüglich nach Feststellung gegenüber PIP zu rügen. PIP haftet nicht für Sachmängel (und die Waren sind insoweit als mängelfrei anzusehen), wenn und soweit der Kunde den betreffenden Mangel nicht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen unverzüglich gemeldet hat.

7.3 Für Sachmängel, die uns gemäß den vorstehenden Ziffern 7.1 und 7.2 gemeldet werden, leisten wir innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 7.1 in der Weise Gewähr, dass wir mangelfreie Ware nachliefern. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Schadens- und Aufwendungsersatz können nur unter den Voraussetzungen der nachstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 verlangt werden.

8.1 Soweit nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrunde – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, und PIP haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsmöglichkeiten der Waren, Ansprüche Dritter und/oder jegliche sonstige mittelbare und Folgeschäden.

8.2 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 8.1 gilt nicht
a) soweit wir ausnahmsweise im Zusammenhang mit Warenlieferungen ein Garantieversprechen abgeben sollten und dieses Garantieversprechen verletzt ist;
b) im Falle vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Verhaltens von PIP und/oder ihren Erfüllungsgehilfen;
c) im Falle des Todes oder der Verletzung von Leib, Leben und/oder Gesundheit einer Person und/oder
d) soweit PIP für Personenschäden und/oder Sachschäden gemäß zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsrechtes haftet.

8.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 8.1 gilt ferner nicht wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal-Pflichten) durch PIP. Im Falle der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung von PIP jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von PIP gemäß Ziffer 8.2 bleibt hiervon unberührt.

9. Sollten wir nach Vertragsabschluss Informationen über eine Gefährdung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhalten, sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11. Retouren sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PIP gestattet. Im Falle der Genehmigung sind die Retouren mit einem von PIP freigegebenen Retouren-Begleitschein frei Haus auf Kosten und Risiko des Kunden an die von uns benannte Auslieferungsadresse zurückzuliefern. Es werden nur wiederverkäufliche Exemplare in einwandfreiem Zustand als Retoure angenommen und gutgeschrieben. Bei vorhandenen Fremd-Aufklebern wird die Ware nicht als Retoure angenommen. Retouren, die nicht schriftlich genehmigt wurden, sind vom Kunden auf dessen Kosten und Risiko zurückzunehmen.

12. Der Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist ausschließlich Hamburg.

13. Wir haben an allen Medien, wie Bildern, Filmen, Texten und Audios, die wir veröffentlichen, Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte. Eine Verwendung dieser Medien, wie Bilder, Filme, Texte und Audios, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber nicht gestattet.

14. Für Vertragspartner aus den außerdeutschen Mitgliedsstaaten der EU gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen: Der Besteller ist verpflichtet, bereits bei der Bestellung seine Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer anzugeben und uns darauf hinzuweisen, wenn er trotz Angabe hinsichtlich der angeforderten Lieferung nicht der Umsatzbesteuerung seines Landes unterliegt. Unterlässt der Besteller den geforderten Hinweis oder macht er über seine Umsatzsteuerpflicht oder hinsichtlich seiner Identifikationsnummer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben, hat er uns Schadensersatz in Höhe der für die Lieferung fällig werdenden deutschen Umsatzsteuer zu leisten. Der Besteller haftet in diesem Sinne auch für jedes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Bestellungen, die keine Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer enthalten, werden als Bestellungen von Privatpersonen behandelt: der Rechnungsbetrag versteht sich in diesem Fall ohne gesonderten Ausweis als Bruttobetrag inklusive der deutschen Umsatzsteuer. Reicht der Besteller vor Rechnungslegung die fehlende Identifikationsnummer nach, wird ihm ein Preisnachlass in Höhe der deutschen Umsatzsteuer gewährt. Holt der Besteller den Liefergegenstand ab, hat er bzw. sein Beauftragter uns eine Versicherung des Inhalts zu unterschreiben, dass der Gegenstand in ein anderes EU-Land verbracht wird. Bei Retouren umsatzsteuerfrei erfolgter Lieferungen erhält der Besteller über die erfolgte Gutschrift eine Bescheinigung für seine Umsatzsteuerberechtigung.

15. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Verkaufsbedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unser Datenschutzerklärung.

Hamburg, 17.09.2021